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Mit dem Einbau der Mess-und Zähleinrichtung und der Nutzung des Netzanschlusses zur Stromentnahme und/oder Stromeinspeisung beginnt die Anschlussnutzung.
Zur abschließenden Überprüfung aller Daten und zur dauerhaften Regelung der gegenseitigen Beziehungen erhalten Sie eine Bestätigung zur Anschlussnutzung und Einspeisung
per Post. Dieses Dokument und die dazugehörige Anlage Datenblatt zur Vergütungszahlung EEG ist Grundlage für die Vergütung der eingespeisten elektrischen Energie.
Grundlage für die Auszahlung der Vergütung ist die Einhaltung der speziellen Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes.