FAQ Strom- & Gaspreise in Deutschland

Sie möchten wissen wie sich der Strompreis zusammensetzt und wie sich diese Preisbestandteile in den vergangenen Jahren entwickelt haben? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.

Strompreise

Die Ursachen für diese extreme Preisentwicklung sind vielfältig. Der Preisanstieg begann bereits im vergangenen Jahr. Das lag zum einen an einer steigenden Nachfrage nach Rohstoffen beziehungsweise Brennstoffen aufgrund der weltweiten konjunkturellen Erholung. Diese hohe Nachfrage ließ die Preise international steigen. Das führte dazu, dass die Großhandelspreise bereits vor Kriegsausbruch auf einem außergewöhnlich hohen Niveau lagen.

Der Angriffskrieg Russlands verschärft die Lage nun zusätzlich, da er zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten führt. Insbesondere der hohe Gaspreis, aber auch deutlich gestiegene Weltmarktpreise für Steinkohle verteuern die Stromerzeugung in den Kraftwerken und führen zu den extremen Preisspitzen. Hinzu kommt, dass sich auch der Preis der hierfür notwendigen CO2-Zertifikate im europäischen CO2-Handel in den vergangenen 24 Monaten mehr als verdoppelt hat. Diese Effekte können derzeit durch die sinkenden Kosten der Erneuerbaren Energien nicht kompensiert werden.


Der Druck auf die Strompreise steigt aufgrund der stark steigenden Börsenpreise und anderer Faktoren. Diese preissteigernden Komponenten müssen die Stromversorger in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise die Abschaffung der EEG-Umlage und plant weitere Entlastungen. Diese Maßnahmen können die Auswirkungen auf die Endkundenpreise etwas dämpfen. Ein vollständiger Ausgleich der Zusatzbelastungen durch die Bundesregierung wird angesichts der historischen Dimensionen bei der Entwicklung der Energiekosten jedoch nicht möglich sein.

Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

1. Kosten für Strombeschaffungs, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten: 

Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2022 bei 49 Prozent. (Stand: Oktober 2022)

2. Regulierte Netzentgelte:

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und
diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen ausgelöst. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2011 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2022 im Durchschnitt bei 22 Prozent, kann aber regional stark variieren. Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben, wobei aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben die Abrechnungsentgelte ab 2017 nicht mehr gesondert ausgewiesen werden und in den Netzentgelten enthalten sein können. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.

3. Steuern, Abgaben und Umlagen

(Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung), KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer):

Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen im Juli 2022 bei 29,2 Prozent. Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Die Vertriebe werden verpflichtet, diese Absenkung mit wenigen Ausnahmen an die Verbraucher weiterzureichen. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen.

Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte* liegt im bisherigen Jahresmittel 2022 um 16 Prozent höher als 2021 und beträgt durchschnittlich 37,30 ct/kWh (2021: 32,16 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 3.500 kWh enthalten). Steuern, Abgaben und Umlagen für Haushaltskunden sind 2022 vor allem aufgrund der weggefallenen EEG-Umlage um 5,52 ct/kWh gesunken und betragen nun 10,91 ct/kWh (2021: 16,43 ct/kWh). Die Netzentgelte für Haushaltskunden sind 2022 im Durchschnitt um 3,6 Prozent auf 8,08 ct/kWh (2021:7,80 ct/kWh) gestiegen. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind 2022 aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise im Großhandel bei Haushaltstarifen durchschnittlich um 131 Prozent (+10,38 ct/kWh) gestiegen. Ihr Anteil am Haushaltsstrompreis beträgt 49 Prozent. Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen am Haushaltsstrompreis ist 2022 auf 29,2 Prozent gesunken (2021: 51,1 Prozent). Der Anteil der Netzentgelte beträgt 22 Prozent. Der durchschnittliche Strompreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe (ohne Stromsteuer) ist im bisherigen Jahresmittel 2022 gegenüber 2021 um 94 Prozent bzw. 18,67 ct/kWh gestiegen.


Insgesamt gibt es acht verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis:

  • Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh. (§2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).

  • Stromsteuer / Energiesteuer

Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.

  • KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

  • § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage

Mit der § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Mit der Umlage werden ebenfalls Ausgleichszahlungen berücksichtigt, die aus der Freistellung von den Entgelten für den Netzzugang von Anlagen, welche durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugen, resultieren (§ 118 Abs. 6 S. 9 EnWG). Eine separate Wasserstoffumlage wird nicht erhoben.

  • Offshore-Netzumlage

Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B.verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Neu: Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert.

  • Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV

Die Umlage für abschaltbare Lasten wird im Lieferjahr 2023 nicht mehr erhoben. Der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2021 und des Rumpfjahres 2022 wird entsprechend der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nach den Regelungen der ARegV netzentgeltmindernd bei den Übertragungsnetzbetreibern eingebracht. Die Umlage diente zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage wurden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.

  • Mehrwertsteuer 19%

Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben und beträgt 19 Prozent.


Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen sehr viele Versorger den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Strompreis für Endkunden aus. Die Strategie der Versorger glättet also die Entwicklungen an den Energiebörsen. Deshalb sinkt der Strompreisbestandteil 'Beschaffung' nicht im gleichen Umfang, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Umgekehrt steigt dieser Strompreisbestandteil nicht in gleichem Umfang, wenn die Preise an der Börse vorübergehend deutlich steigen. In der aktuellen Situation mit anhaltet hohen Großhandelspreisen bedeutet das: Aufgrund dieser langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen. Der starke Wettbewerb, der auf dem Strommarkt herrscht, sorgt dafür, dass Preisanhebungen nur noch dann vorgenommen werden, wenn sie unumgänglich sind. Verbraucher können in der Regel zwischen weit über 400 verschiedenen Tarifen wählen, die die Vielfalt in der Stromversorgung abbilden.


Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang ein bis zwei Tage. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Strombedarfs ein. Da die Strompreise stark schwanken, kaufen sie nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Am Spotmarkt werden dann die restlichen Strommengen eingekauft, um den aktuellen Bedarf zu decken. Am Spotmarkt der Strombörse EEX wird unterschieden zwischen dem „Day-Ahead-Handel“, mit Angeboten für den Folgetag, und dem „Intraday-Handel“, mit Angeboten für den gleichen Tag. Hier können die Teilnehmer zu viel oder zu wenig georderte Strommengen kurzfristig ausgleichen.

Da der Stromverbrauch über den Tag variiert (in der Regel ist der Verbrauch tagsüber höher als in der Nacht) können zudem zwei verschiedene Profile an der Börse gehandelt werden:
• Baseload-Produkte dienen der Abdeckung der Grundlast eines kompletten Tages von 0 bis 24 Uhr.
• Peakload-Produkte werden geordert, um die Spitzenlast zwischen 8 und 20 Uhr zu bedienen.

Gaspreise

Schon vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stieg weltweit aufgrund der konjunkturellen Erholung die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen. Während es vor Corona ein zeitlich versetztes Wirtschaftswachstum in den unterschiedlichen Weltregionen gab, wurde dieses durch die konjunkturelle Erholung durch Corona synchronisiert. Dies führte in allen Weltregionen gleichzeitig zu einer erhöhten Nachfrage nach Rohstoffen und ließ die Preise international stark steigen. Von diesem ohnehin schon hohen Niveau aus sind die Großhandelspreise für Gas seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine in nie gekannte Höhen geschnellt. Seit Anfang 2021 haben sich die Börsenpreise für Gas nahezu teilweise verachtfacht (Stand: Oktober 2022). Das stellt auch für die Unternehmen eine große Belastung dar, die sie in Teilen weitergeben müssen.


Der Druck auf die Gaspreise steigt aufgrund der stark steigenden Börsenpreise enorm. Das verteuert für die Energieversorger die Beschaffung von Strom und Gas ganz erheblich. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen. Die Politik muss hier alle Optionen prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger bei steigenden Preisen entlastet werden können.

Es ist daher gut, dass die Bundesregierung nun die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt hat. Diese Senkung kann den massiven Preisanstieg zumindest dämpfen. Notwendig sind weitere staatliche Unterstützungsleistungen – hier ist Einiges bereits auf den Weg gebracht. Zudem gilt es, wo möglich Energie einzusparen, um die Kostenbelastung zu dämpfen.


Insgesamt gibt es in Deutschland über 1.000 Gaslieferanten. In nahezu allen Gasnetzgebieten beliefern mehr als 20 verschiedene Lieferanten Haushaltskunden. In 91 Prozent aller Netzgebiete sind es mehr als 50 verschiedene Lieferanten.


Grundsätzlich setzt sich der Gaspreis aus drei Bestandteilen zusammen:

1. Steuern und Abgaben, inklusive CO2-Preis:

Der Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis für Haushalte beträgt damit 24 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (EFH) bzw. 25 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh (MFH).

2. Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb:

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Ihr Anteil am durchschnittlichen Gaspreis für Haushaltskunden liegt 2022 bei Einfamilienhäusern (EFH) bei 12 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern (MFH) bei 10 Prozent. Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.

3. Beschaffung und Vertrieb:

Dies sind die vom Gaslieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden liegt 2022 bei Einfamilienhäusern (EFH) bei 64 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern (MFH) bei 65 Prozent.


Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Einfamilienhäusern* (EFH) mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegt im bisherigen Jahresmittel 2022 gegenüber 2021 um 117 Prozent höher und beträgt durchschnittlich 15,29 ct/kWh (Stand: September 2022. Zum Vergleich: 2021: 7,06 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh enthalten).

Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäuser* (MFH) mit einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh liegt im bisherigen Jahresmittel 2022 gegenüber 2021 um 133 Prozent höher und beträgt durchschnittlich 14,77 ct/kWh (Stand: September 2022. Zum Vergleich 2021: 6,47 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 80.000 kWh/13.333 kWh pro Wohnung enthalten).

Steuern, Abgaben und Umlagen sind auf 3,57 ct/kWh (EFH) bzw. 3,48 ct/kWh (MFH) (2021: 2,17 ct/kWh bzw. 2,05 ct/kWh) angestiegen. Zusätzlich zum Anstieg der Belastung durch die Mehrwertsteuer ist auch der gesetzlich festgelegte CO2 -Preis gestiegen. Dieser betrug 25 €/t CO2 für das Jahr 2021 und beträgt 30 €/t CO2 im Jahr 2022. Damit steigt dieser Aufschlag auf 0,546 ct/kWh (netto) bzw. 0,671 ct/kWh (brutto).
Der Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis für Haushalte beträgt damit 23 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (EFH) bzw. 24 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh (MFH).

Die Netzentgelte für Haushaltskunden sind 2022 geringfügig angestiegen: Um 1,2 Prozent auf 1,66 ct/kWh (EFH) bzw. um 0,8 Prozent auf 1,34 ct/kWh (MFH) (2020: 1,64 ct/kWh bzw. 1,33 ct/kWh).


Am Gasmarkt ist nach vielen Jahren mit moderaten und zuletzt (2020) niedrigen Gaspreisen nun im Großhandel eine starke entgegengesetzte Entwicklung zu beobachten. Mit zeitweisen Preisspitzen von über 300 Euro je Megawattstunde sowohl im Spotmarkt als auch im Terminmarkt erreichten die Großhandelspreise nie gekannte Höhen. Im Oktober 2022 waren die Preise am Terminmarkt rund zwölfmal so hoch wie Januar 2021. Die extremen Preisanstiege werden sich weiterhin preissteigernd auf die Kosten für Beschaffung und Vertrieb auswirken.



Die regionalen Unterschiede beim Gaspreis sind insbesondere auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte zurückzuführen. Diese werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) anhand regionalspezifischer Faktoren wie der topografischen Beschaffenheit, der Besiedlungsdichte sowie dem Bedarf an Investitionen in den Netzzubau und die Instandhaltung der Infrastrukturen festgelegt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die BNetzA staatlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Bestandteil des Gaspreises ist somit nicht durch die Gasversorger bei der Preisgestaltung beeinflussbar.

Somit kann es regional zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Netzentgelten kommen. Sie basieren auf den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur in den jeweiligen Versorgungsgebieten. Durch die seit 2009 praktizierte Anreizregulierung sind die Netzbetreiber verpflichtet, ihre Effizienz zu erhöhen und Produktivitätsgewinne weiterzugeben. Obwohl Kostensteigerungen grundsätzlich nur alle fünf Jahre erfasst werden, kommt es doch jährlich zu Veränderungen bei den Netzentgelten. Dies liegt an konkreten Netzausbauprojekten, deren Kosten nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörden über die Instrumente "Erweiterungsfaktor" oder "Investitionsmaßnahme" auch während einer laufenden Regulierungsperiode berücksichtigt werden. Weitere Netzentgeltanpassungen resultieren aus Veränderungen bei Kostenkategorien, die durch die einzelnen Netzbetreiber nicht zu beeinflussen sind („dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile“ gemäß § 11 Abs. 2 ARegV). Dazu gehören insbesondere vorgelagerte Netzkosten.


Generell ist der deutsche Energiemarkt durch eine große Akteursvielfalt und hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Vertriebssegment hält Deutschland im europäischen Vergleich eine Spitzenposition inne: In nahezu allen Netzgebieten beliefern mehr als 20 verschiedene Gaslieferanten die Letztverbraucher. In 94 Prozent der Netzgebiete sind es sogar mehr als 50 verschiedene Lieferanten. Im bundesweiten Durchschnitt kann ein Letztverbraucher in seinem Netzgebiet zwischen 129 Gaslieferanten wählen, im gesondert betrachteten Bereich der Haushaltskunden liegt dieser Durchschnitt bei 109 Gaslieferanten.

Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen Versorgern zeigen den funktionierenden Wettbewerb. Die jeweiligen Preise und Konditionen der Anbieter sind transparent und leicht zugänglich. Dementsprechend haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Seit der Liberalisierung des Gasmarktes 2007 haben immerhin gut 39 Prozent der Verbraucher mindestens einmal ihren Anbieter gewechselt, wobei neben dem Preis häufig auch Serviceangebote ausschlaggebend sind. Damit nehmen die Kunden gleichzeitig Einfluss auf den Wettbewerb im Gasmarkt.

Oft wird die Frage gestellt, ob Gasversorger gesunkene Beschaffungskosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Warum ist es bei dieser Frage wichtig, zwischen Spotmarkt und Terminmarkt zu unterscheiden?

Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbares Gas gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang 1 - 2 Tage. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Bedarfs ein. Am Spotmarkt werden dann die restlichen Mengen eingekauft, um den aktuellen Bedarf zu decken. Die am Spotmarkt eingekauften Mengen dienen insbesondere dem kurzfristigen Ausgleich von prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch der nächsten 24 – 48 Stunden. Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Gasversorger beim Gaseinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.


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