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Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Stromentnahme aus
oder -einspeisung in unser Verteilernetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss.
Für Kunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und Ihren Netzanschluss
ausschließlich zur Stromentnahme für den eigenen Verbrauch nutzen, kommt das
Anschlussnutzungsverhältnis gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch
die erstmalige Stromentnahme aus unserem Netz zu Stande.
Wir stellen Ihnen unser Netz diskriminierungsfrei auf Basis unseres Lieferanten-
rahmenvertrages zur Verfügung.
Der Grundversorger für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH wurde wie
folgt festgestellt:
Am 1. Juli 2018 für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021: Vertrieb
Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH
Am 1. Juli 2021 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024: Vertrieb
Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH
Am 1. Juli 2024 für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027: Vertrieb
Stadtwerke Aue - Bad Schlema GmbH