Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Bundesrates am 07.10.2022 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend zum 01.10.2022 von 19% auf 7% gesenkt. Diese Änderung der Umsatzsteuer ist bis zum 31.03.2024 befristet.

Weiter wurde am 30.09.2022 die Gasbeschaffungsumlage, die ab 01.10.2022 gelten sollte, zurückgenommen.

Durch diese Maßnahmen werden alle Gaskunden spürbar entlastet.


Wie wirkt sich die Senkung der Umsatzsteuer aus?

Durch die Stichtagsabrechnung bei SWA wird der gesamte Jahresverbrauch ab 01.01.2022 mit einer Umsatzsteuer von 7% abgerechnet – das ist eine ganz deutliche Einsparung von 12% auf die gesamte Jahresrechnung Erdgas!

Wichtig ist dabei: Schlussrechnungen im Gas mit Abrechnungsende bis 30.09.2022 werden mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet. Das Abrechnungsende muss – für die Berechnung mit 7 % - zwingend in den Zeitraum ab 01.10.2022 fallen.


Wie hoch ist die Preisanpassung Erdgas ab 01.11.2022 nun?

Grundversorgung Erdgas

In der Grundversorgung Erdgas erhöhen sich die Arbeitspreise um 3,64 ct/kWh netto bzw. 3,89 ct/kWh brutto.

Zum Vergleich: Die am 14.09.2022 avisierte Preisänderung betrug 8,32 ct/kWh brutto.

Das neue ab 01.11.2022 gültige Preisblatt ist auf der Homepage unter Produkte/Gas/Downloads veröffentlicht. 


Sonderprodukte Erdgas

Nach Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und bei 7% Umsatzsteuer beträgt die Preiserhöhung bei Erdgas in allen Tarifen ab 01.11.2022 noch 0,93 ct/kWh netto bzw. 0,99 ct/kWh brutto.

Zum Vergleich: Die am 14.09.2022 avisierte Preisänderung betrug 5,10 ct/kWh brutto.

In der beigefügten Übersicht ist die Preisänderung für die Sonderprodukte Erdgas ab 01.11.2022 im Einzelnen untersetzt.


Ersatzversorgung Erdgas

Hier werden die Preise zum 01.10.2022 rückwirkend korrigiert. Die Gasbeschaffungsumlage entfällt. Die Umsatzsteuer beträgt ab 01.10.2022 7%.

Das ab 01.10.2022 gültige Preisblatt ist auf der Homepage unter Produkte/Gas/ Downloads veröffentlicht. 


Erhalte ich eine neue Preisinformation?

Nein, die Kunden werden nicht noch einmal schriftlich informiert. Die Preisinformationsschreiben vom 14.09.2022 sind damit hinfällig. Die Information zu den nunmehr gültigen Preisen rückwirkend zum 01.10.2022 bzw. ab 01.11.2022 erfolgt auf Grundlage § 35e EnWG und §26 Absatz 1 Energiesicherungsgesetz.


Werden die Abschläge angepasst?

Nein, SWA wird die Abschläge Erdgas nicht anpassen.


Muss ich als Kunde noch etwas tun?

Nein, Sie als Kunde müssen nichts mehr machen. SWA wird die neuen Preise ab 01.11.2022 und die geänderte Umsatzsteuer ab 01.10.2022 bei der Abrechnung Erdgas in allen Tarifen berücksichtigen.


Wie wirkt die Gaspreisbremse?

Bisher liegen dazu nur Entwürfe der Expertenkommission vor. Sobald die konkrete Umsetzung klar ist, werden wir Sie entsprechend informieren.


Anlage:            Übersicht Preisänderung Erdgas Sonderprodukte