Sehr geehrte Kunden,
derzeit arbeiten wir an der Erstellung Ihrer Jahresrechnung 2024.
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen endete zum 31. März 2024. Seit dem 01.04.2024 wurde die Umsatzsteuer wieder auf den regulären Steuersatz von 19% angehoben.
Was bedeutet das für die Abrechnung der Gas- und Wärmekunden?
Sofern die Abrechnungszeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30.11.2022 und vor dem 1.4.2024 enden, ist für den gesamten Leistungszeitraum der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% anzuwenden. Kunden, deren Abrechnung turnusmäßig erst nach dem 31. März 2024 erfolgt, werden im vollem Umfang für den gesamten Leistungszeitraum mit dem nicht reduzierten Steuersatz von 19% abgerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Stadtwerke Aue-Bad Schlema