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Intelligente Messsysteme |
Unter
intelligenten Messsystemen versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der
digitalen Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten
Smart-Meter-Gateway. Während der digitale Stromzähler zunächst nur die
Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten
fernübertragen.
Intelligente Messsysteme werden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, bei Erzeugungsanlagen (>= 7 kW) sowie bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG eingebaut und ersetzen die bisherigen Zähler. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte im Oktober 2019 einen Flyer zum Thema Intelligente Messsysteme. Den Flyer finden Sie hier. Sie haben noch Fragen? Bestimmt kann Ihnen die FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen weiterhelfen. |
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